„Ich möchte dich lieben, ohne dich einzuengen.
Ich möchte dich wertschätzen, ohne dich zu bewerten.
Ich möchte dich ernst nehmen, ohne dich auf etwas festzulegen.
Ich möchte zu dir kommen, ohne mich dir aufzudrängen.
Ich möchte dich einladen, ohne Forderungen an dich zu stellen.
Ich möchte dir etwas schenken, ohne Erwartungen daran zu knüpfen.
Ich möchte von dir Abschied nehmen, ohne Wesentliches versäumt zu haben.
Ich möchte dir meine Gefühle mitteilen, ohne dich für sie verantwortlich zu machen.
Ich möchte dich informieren, ohne dich zu belehren.
Ich möchte dir helfen, ohne dich zu beleidigen.
Ich möchte mich um dich kümmern, ohne dich ändern zu wollen.
Ich möchte mich an dir freuen – so wie du bist.
Wenn ich von dir das Gleiche bekommen kann,
dann können wir uns wirklich begegnen und uns gegenseitig bereichern.“
Virginia Satir (Familientherapeutin)
Wesentliche Aspekte unserer beraterischen Haltung sind:
- in Beziehungen zu denken und Adressaten zu ExpertInnen eigener Lösungen zu aktivieren
- sich auf Lösungen und auf die Zukunft auszurichten den Sichtweisen der Adressaten respektvoll und wertschätzend zu begegnen
- so zu handeln, dass die Denk- und Handlungsmöglichkeiten der Adressaten erweitert werden
- sich an Kompetenzen und Ressourcen der Adressaten zu orientieren
- den Kontext, in dem die Begegnung stattfindet, zu klären und einen gemeinsamen Auftrag zu vereinbaren
- im Beratungsprozess zu „normalisieren“ oder zu „entdramatisieren“, also die Vorteile und den Sinn der Realität zu erfassen oder auch im vermeintlich Schlechten das Gute zu finden
- neugierig und „nichtwissend“ zu bleiben
- möglichst neutral und allparteilich („für jeden“) zu sein
- Impulse zu geben, damit die Adressaten an eigenen Wahrnehmungsweisen, Denkmustern und Wertvorstellungen arbeiten können. Neue Entwicklungsprozesse benötigen Zeit.
Folgende Inhalte beinhaltet unsere Arbeit:
- Passgenaue HZE (§ 27 SGB VIII)
- Systemisches Clearing (§ 27 SGB VIII)
- Therapeutische Angebote, wie AFT und MFT (§ 27 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII – Trennung/Scheidungsgruppe für Kinder oder Jugendliche, parteiliche Mädchen-/Jungen-Gruppenarbeit, etc.)
- Sozialer Trainingskurs (§ 10 Abs.1 Nr. 6 JGG)
- Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- Begleiteter Umgang (§ 18,3 SGB VIII)
- Integrationshilfe (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII in Verbindung mit 12 Nr. 1 der Eingliederungshilfeverordnung)